Allgemeine Geschäftsbedingungen der of werbeagentur
Dipl.-Kfm. Oliver Fett, Steinbecher 11, D-56814 Bremm

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der OF-Werbeagentur, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.

1. Angebot und Preise

Sämtliche von OF-Werbeagentur abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung inkl. Produkt-/Leistungsbeschreibung werden diese für OF-Werbeagentur verbindlich. Mündliche oder fernmündliche Absprachen werden erst dann wirksam, wenn eine schriftliche Bestätigung inkl. Produkt-/Leistungsbeschreibung der OF-Werbeagentur vorliegt. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die in der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Veränderungen auf Veranlassen des Auftraggebers, die zu einem Mehraufwand führen, werden dem Auftraggeber berechnet. Im Preis sind zwei Korrekturdurchläufe enthalten. Alle weiteren Korrekturen werden berechnet. Für Expressleistungen und Arbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 10 – 20 Uhr) sowie an Wochenenden werden Zuschläge erhoben: 25% für Expressleistungen (abhängig vom Auftragsumfang) innerhalb eines Werktages. 50% für sofortige Arbeiten sowie außerhalb unserer Geschäftszeiten und an Wochenenden.

2. Auftragserteilung

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten Verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache nicht durch OF-Werbeagentur zu vertreten ist.

3. Auftragserteilung an Dritte

OF-Werbeagentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Aufträge an Werbeträger erteilt OF-Werbeagentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, so erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Die Schaltzusagen für alle Medien werden für OF-Werbeagentur erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt. Für mangelhafte Leistungen der Werbeträger haftet OF-Werbeagentur nicht. OF-Werbeagentur verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

4. Verpackungs- und Versandkosten

Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an OF-Werbeagentur trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus.

5. Nutzungs- und Verwertungsrechte

OF-Werbeagentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies im Auftrag vereinbart ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei OF-Werbeagentur. Konzepte und Strategien, die von OF-Werbeagentur entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisches Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von OF-Werbeagentur und sind auf Wunsch nach angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt, Vorentwürfe und Entwürfe zu nutzen bzw. zu verwerten. Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen oder Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwertung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat OF-Werbeagentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

6. Urheberrechtliche Sonderbestimmung

Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. OF-Werbeagentur hat das Recht, von ihr angefertigte Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

7. Zahlung

Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wird, ohne Rücksicht auf eventuell vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung netto Kasse fällig. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können Verzugszinsen 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern von OF-Werbeagentur nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. OF-Werbeagentur kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Bei länger andauernden Projekten behält OF-Werbeagentur sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von OF-Werbeagentur sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens nach zwei Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

8. Gewährleistung

Die von OF-Werbeagentur erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt OF-Werbeagentur von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von OF-Werbeagentur auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht. OF-Werbeagentur legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von OF-Werbeagentur vorgegebenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit OF-Werbeagentur schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden. Mängel an den Leistungen von OF-Werbeagentur müssen innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln. Unabhängig von der jeweils gesetzlichen Regelung hat OF-Werbeagentur das Recht, ihre Leistungen nachzubessern. Erst nach dreimaligen Fehlschlägen in der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf. Für Mängel, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung beruhen, wird keine Haftung übernommen.

9. Copyrights

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung, insbesondere in Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und „das Recht am eigenen Bild“, für beauftragte Veröffentlichungen zu übernehmen und nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen er ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzt und zu denen das gegebenenfalls erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright für alle durch OF-Werbeagentur erstellten Arbeiten liegt bei OF-Werbeagentur.

10. Haftung

Bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet OF-Werbeagentur nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr sind darüber hinaus Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug ausgeschlossen. Im nichtkaufmännischen Verkehr sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt. Die Begrenzung der Haftung und der vorstehende Ausschluss entfallen, sofern OF-Werbeagentur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr hat OF-Werbeagentur den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten, soweit deren Verschulden nicht die Hauptinhalte des Vertrages betrifft. In den übrigen Fällen ist im kaufmännischen Verkehr die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden der Höhe nach begrenzt. OF-Werbeagentur haftet nicht für Korrekturen und Veränderungen, die der Auftraggeber an den von OF-Werbeagentur erbrachten Leistungen vornimmt bzw. vornehmen lässt. OF-Werbeagentur haftet nicht für Schreibfehler in sämtlichen standardisierten OF-Werbeagentur- Unterlagen und –Angeboten. OF-Werbeagentur übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Markennamen keine Rechtsprüfung, insbesondere im Hinblick auf ihre Eintragungs-, Schutz- und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Prüfungen obliegen dem Auftraggeber.

11. Aufbewahrung von Mustern und Vorlagen

Eine Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen besteht nur für sechs Monate ab der letzten, mit diesen Gegenständen hergestellten Lieferung.

12. Konkurrenzausschluss

Regeln zum Konkurrenzausschluss sind unwirksam. Ausnahmen bestehen dann, wenn zwischen OF-Werbeagentur und dem Auftraggeber schriftlich eine andere Regelung vereinbart wird.

13. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse

Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von OF-Werbeagentur im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt. OF-Werbeagentur verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen des Auftrags und der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse zu wahren und vertraulich zu behandeln.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Cochem. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

15. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erteilt OF-Werbeagentur mit dem Auftrag ausschließlich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

Bremm, 01.01.2010